Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Version: B2B - One Media Solution)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse zwischen One Media Solution (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) im Rahmen der Addressable TV Leistungen unter der Marke OMS Target TV.

2. Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Addressable TV, einschließlich, aber nicht ausschließlich:
- Planung und Buchung von Addressable-TV-Kampagnen - Einbuchung von TV-Impressions - Ausspielung auf Smart-TV-Geräten - Erstellung und/oder Anpassung von TV-Spots (sofern vereinbart) - technische Abwicklung und Reporting
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Paket.
(3) Es wird kein bestimmter Ausspielzeitpunkt, keine garantierte Reichweite und keine garantierte Impressionszahlzugesichert, da diese von Drittanbietern, Plattformen und Nutzerverhalten abhängig sind.
(4) Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3. Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder digitale Angebotsannahme - Buchung eines Pilotprojekts - Buchung einer Exklusivregion - Zahlungseingang (bei Prepaid-Paketen)
(2) Exklusivregionen gelten nur für die definierte PLZ-Region und für die vereinbarte Vertragsdauer.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere:
- Logos, Corporate Design Elemente - Bilder, Videos, Textmaterial - Freigaben und Feedback - gewünschte Botschaften und Inhalte - Spotmaterial (falls angeliefert)
(2) Liegt Material verzögert oder unvollständig vor, verschiebt sich die Kampagnenlaufzeit entsprechend – ohne Anspruch auf Rückerstattung, Preisnachlass oder Schadensersatz.
(3) Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt uneingeschränkt bestehen, unabhängig davon, ob der Kunde seine Mitwirkung fristgerecht erbringt.
(4) Stellt der Kunde nach Aufforderung innerhalb von 14 Tagen keine verwertbaren Inhalte zur Verfügung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kampagne mit vorhandenen Daten zu erstellen oder die Leistung bereitzuhalten.
Die Vergütung gilt in diesem Fall als vollständig verdient.

5. Ausspielung & technische Bedingungen
(1) Die Ausspielung erfolgt über Systeme und Netzwerke externer Anbieter (z. B. TV-Netzwerke, Mediahäuser).
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle, Verzögerungen oder Reichweitenschwankungen, die durch Drittanbieter entstehen.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Platzierung, Frequenz oder garantierte Sichtbarkeit.
(4) Kurzfristige Änderungen seitens der Plattformanbieter begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Preisminderung oder Schadenersatz.

6. Vergütung, Zahlung & Fälligkeit
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt.
(2) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart:
- 100 % im Voraus bei Pilotprojekten - 100 % im Voraus bei Einmalpaketen - monatlich im Voraus bei Exklusivregionen
(3) Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, auch wenn der Kunde:
- Inhalte verspätet liefert - keine Freigaben erteilt - Änderungswünsche äußert - interne Verzögerungen hat - nicht erreichbar ist
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
(5) Wird eine Kampagne aufgrund von Verzögerungen des Kunden nicht zeitgerecht gestartet, gilt die Leistung dennoch als vertraglich bereitgestellt.

7. Leistungszeitraum/Verschiebungen
(1) Kampagnenstart und -dauer sind Richtwerte und können technisch bedingt variieren.
(2) Verschiebungen, die auf Drittanbieter oder technische Systeme zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht zu:
- Rücktritt - Minderung - Schadensersatz
(3) Bei Verzögerungen auf Kundenseite verlängert sich die Leistungserbringung entsprechend.

8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
(2) Keine Haftung besteht für:
- entgangenen Gewinn - unerreichte Werbeziele - ausbleibende Neukunden oder Umsätze - Impressions- oder Reichweitenschwankungen - Fehler von Drittplattformen - Terminverzögerungen durch Kunden - Spot-Inhalte, die vom Kunden geliefert wurden
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Erfolgsausschluss
Der Auftragnehmer gibt keine Garantie für:
- Neukunden - Leads - Umsatzsteigerungen - Marketingerfolge - konkrete Reichweiten - bestimmte Performance-Werte
Die Verantwortung für wirtschaftliche Ergebnisse liegt beim Kunden.

10. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für produzierte Spots für die Dauer der Kampagne.
(2) Der Auftragnehmer darf anonymisierte Ergebnisse, Reichweiten oder Kampagnenteile als Referenz verwenden.

11. Kündigung
(1) Einmalige TV-Pakete, Pilotprojekte oder Einmalkampagnen sind nicht kündbar.
(2) Exklusivregionen können gemäß vereinbarter Mindestlaufzeit mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt werden.
(3) Eine außerordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

12. Kein Widerrufsrecht
Da ausschließlich B2B-Verträge geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.

13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
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